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Ehrenamtskarte

Bürgerinnen und Bürger, die sich überdurchschnittlich und uneigennützig für die Gesellschaft und das Gemeinwohl einbringen, erhalten mit der Ehrenamtskarte eine öffentliche Wertschätzung, verbunden mit Vergünstigungen in den so genannten „Akzeptanzstellen“ der privaten Wirtschaft sowie in Einrichtungen des Freistaates Bayern und vieler Kommunen (z.B. Museen, Schlösser, Bayerische Seenschifffahrt, Schwimmbäder, öffentlicher Nahverkehr). Die Karte wird auch von großen Unternehmen wie z. B. BMW, Audi, dem LEGO Land und den Flughäfen Nürnberg und München unterstützt.

Wie können Sie die Karte erhalten?

Der Ehrenamtliche selbst oder der Verein, Verband, die Organisation oder Gemeinde kann einen Antrag beim Landratsamt Hof stellen. Darin muss das ehrenamtliche Engagement bestätigt werden.

Wenn Sie Fragen zur Ehrenamtskarte haben, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Auskunft und Hilfe zur Verfügung.

Die blaue Ehrenamtskarte gilt ab Ausgabe 3 Jahre und kann nach Ablauf der Gültigkeit mit einem Folgeantrag erneuert und verlängert werden. Die goldene Ehrenamtskarte wird unbefristet ausgestellt.

Wo können Sie die Karte vorlegen?

Die Karte gilt in ganz Bayern und kann bei den teilnehmenden Partnern (Akzeptanzstellen) vorgelegt werden.

Alle aktuellen Akzeptanzstellen im Landkreis Hof finden Sie hier http://heimat.plus/

Alle aktuellen Akzeptanzstellen in Bayern finden Sie hier Akzeptanzstellen in Bayern

Wer kann die Karte erhalten?

Ehrenamtskarte:
  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnsitz im Landkreis
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • Inhaber einer Juleica
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
Ehrenamtskarte in Gold:
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben und Ehrenamtliche, die bereits länger als 25 Jahre im Ehrenamt tätig sind, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.