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Den privaten Pkw im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit verwenden…was ist zu beachten?

Die Kraftfahrzeugversicherung stellt den Verursacher eines Verkehrsunfalls von Schadenersatzansprüchen des Geschädigten frei.

Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, werden Ihre Ansprüche (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) von der Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet. Haben Sie dagegen selbst den Verkehrsunfall verursacht, tritt Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug ersetzt in diesem Fall eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung.

Die Ehrenamtsversicherung greift bei Schäden am eigenen Pkw nicht.

Abgedeckt werden kann dieses Risiko nur über eine zusätzliche „Dienstfahrt-Kaskoversicherung“ in Verbindung mit einer „Rabattverlustversicherung“ (für das Risiko der Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt). Sind Sie für eine Organisation ehrenamtlich im Einsatz, wird in der Regel von dort eine solche Versicherung abgeschlossen. Fragen Sie dazu bitte nach.